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Subject: AW: [gentoo-user-de] OT: Vom Kopieren und vom Raub
Date: Wed, 18 Aug 2004 15:18:58
Message-Id: FPEIIEOPCCIBMPBJHODBMEMFCAAA.warlord.mike@gmx.net
In Reply to: Re: [gentoo-user-de] OT: Vom Kopieren und vom Raub by Matthias Riesterer
1 > Was die Behörden unternehmen hängt imho auch davon ab, ob du
2 > Beschuldigter
3 > oder Zeuge bist. Als Beschuldigter kannst du nicht zur Aussage gezwungen
4 > werden.
5 > Als Zeuge bist du jedoch verpflichtet, die Wahrheit zu sagen.
6 > Dazu würde imho
7 > auch gehören, Passwörter rauszugeben. Wenn du dich weigerst, auszusagen,
8 > können sie dich als letzte Möglichkeit auch (beschränkt?) in Haft nehmen.
9 > Wobei "Ich weiß es nicht" durchaus eine Aussage ist. Die Frage
10 > ist dann, ob
11 > sie dir glauben. Falsch aussagen darfst du wie gesagt nicht.
12
13 Als Zeuge dürfte ein "ich weiss nicht" problemlos gelten - denn der SINN
14 einer verschlüsselten Partition ist es ja grad das dies nicht jedem
15 zugänglich ist. Und einen Beschuldigten im eigendlichen Sinne kann es ja
16 nicht geben - da es keine Anklage geben kann (worauf sollte die sich
17 stützen?? Darauf, das ich meine Daten verschlüssel???).
18
19 Und zum Thema Beugehaft: Auch dies kann nur dann gemacht werden, wenn es
20 einen Beschuldigten gibt. Da aber ja der Inhalt der Daten unbekannt ist (und
21 es gilt "im zweifel für den Angeklagten") kann der Rechner nicht als
22 Beweismittel genutzt werden - es gibt hier keine verwertbaren Beweise!
23
24 Und selbst den Code knacken dürfen die Herrn in Grün NUR wenn eben
25 Beweismittel vorliegen, das du illegale Daten auf dem Rechner hast. Wenn dem
26 nicht so ist - dann würde dies mit Sicherheit gegen sämtliche Grundsätze des
27 Rechts verstossen (u.A. Datenschutz (wer sagt denn, das auf der
28 "Space-Taxi.mp3" nich einfach nur das nächtliche Liebesgeflüster is? Der
29 Dateiname ist hier nicht Beweiskräftig!). Und selbst wenn die Polizei in den
30 Besitz des Codes gelangt - dann dürfen die Daten hier *nur* im Beisein des
31 Beschuldigten (oder iirc. des Staatsanwaltes/Richters) geöffnet werden -> da
32 es sich ja auch durchaus um legale vertrauliche Daten handeln kann...
33
34 Allerdings muss man auch die andere Seite sehen: Es wird wohl kaum der Herr
35 Polizist von Nebenan bei mir heute nachmmittag klingeln u. meinen Rechner
36 mitnehmen! Auch für diese Aktion müssen ja schon entsprechende
37 Unterlagen/Genehmigungen usw. vorliegen. Und wenn man hier annimmt, das z.B.
38 Person X in Tauschbörse Y dabei protokolliert wurde wie hier 20 Top-Filme u.
39 Programme runtergeladen wurden - dann dürften diese "indizien" im Zweifel
40 auch ausreichen, das der Rechner mitgenommen wird. Wenn nun dort
41 verschlüsselte Daten liegen - dann könnte es auch passieren, das man die
42 Möglichkeit bekommt diese zu entschlüsseln - oder das es eben auch als Indiz
43 gegen einen gewertet wird...
44
45 Ok - das is zumindest mein Kenntnissstand. Allerdings hab ichs nie
46 ausprobiert - und wollte es auch die nächste Zeit vermeiden ;).
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48 Gruss
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50 Mike
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53 --
54 gentoo-user-de@g.o mailing list

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Re: AW: [gentoo-user-de] OT: Vom Kopieren und vom Raub Wulf Kuhn <wulfkuhn@××××××××××.de>