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> Was die Behörden unternehmen hängt imho auch davon ab, ob du |
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> Beschuldigter |
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> oder Zeuge bist. Als Beschuldigter kannst du nicht zur Aussage gezwungen |
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> werden. |
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> Als Zeuge bist du jedoch verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. |
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> Dazu würde imho |
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> auch gehören, Passwörter rauszugeben. Wenn du dich weigerst, auszusagen, |
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> können sie dich als letzte Möglichkeit auch (beschränkt?) in Haft nehmen. |
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> Wobei "Ich weiß es nicht" durchaus eine Aussage ist. Die Frage |
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> ist dann, ob |
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> sie dir glauben. Falsch aussagen darfst du wie gesagt nicht. |
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Als Zeuge dürfte ein "ich weiss nicht" problemlos gelten - denn der SINN |
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einer verschlüsselten Partition ist es ja grad das dies nicht jedem |
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zugänglich ist. Und einen Beschuldigten im eigendlichen Sinne kann es ja |
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nicht geben - da es keine Anklage geben kann (worauf sollte die sich |
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stützen?? Darauf, das ich meine Daten verschlüssel???). |
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Und zum Thema Beugehaft: Auch dies kann nur dann gemacht werden, wenn es |
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einen Beschuldigten gibt. Da aber ja der Inhalt der Daten unbekannt ist (und |
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es gilt "im zweifel für den Angeklagten") kann der Rechner nicht als |
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Beweismittel genutzt werden - es gibt hier keine verwertbaren Beweise! |
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Und selbst den Code knacken dürfen die Herrn in Grün NUR wenn eben |
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Beweismittel vorliegen, das du illegale Daten auf dem Rechner hast. Wenn dem |
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nicht so ist - dann würde dies mit Sicherheit gegen sämtliche Grundsätze des |
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Rechts verstossen (u.A. Datenschutz (wer sagt denn, das auf der |
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"Space-Taxi.mp3" nich einfach nur das nächtliche Liebesgeflüster is? Der |
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Dateiname ist hier nicht Beweiskräftig!). Und selbst wenn die Polizei in den |
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Besitz des Codes gelangt - dann dürfen die Daten hier *nur* im Beisein des |
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Beschuldigten (oder iirc. des Staatsanwaltes/Richters) geöffnet werden -> da |
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es sich ja auch durchaus um legale vertrauliche Daten handeln kann... |
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Allerdings muss man auch die andere Seite sehen: Es wird wohl kaum der Herr |
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Polizist von Nebenan bei mir heute nachmmittag klingeln u. meinen Rechner |
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mitnehmen! Auch für diese Aktion müssen ja schon entsprechende |
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Unterlagen/Genehmigungen usw. vorliegen. Und wenn man hier annimmt, das z.B. |
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Person X in Tauschbörse Y dabei protokolliert wurde wie hier 20 Top-Filme u. |
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Programme runtergeladen wurden - dann dürften diese "indizien" im Zweifel |
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auch ausreichen, das der Rechner mitgenommen wird. Wenn nun dort |
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verschlüsselte Daten liegen - dann könnte es auch passieren, das man die |
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Möglichkeit bekommt diese zu entschlüsseln - oder das es eben auch als Indiz |
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gegen einen gewertet wird... |
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Ok - das is zumindest mein Kenntnissstand. Allerdings hab ichs nie |
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ausprobiert - und wollte es auch die nächste Zeit vermeiden ;). |
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Gruss |
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Mike |
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gentoo-user-de@g.o mailing list |