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Am Donnerstag, 14. Juli 2005 08:23 schrieb Sebastian Damm: |
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> Am 13. Juli 2005 schrieb Thorsten Dikmann: |
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> > bestimmte Texte an eine E-Mail anfüge, z.B. "diese E-Mail wurde auf |
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> > Viren geprüft" wenn ich Mails von meiner privaten Adresse aus schicke? |
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> Bei solchen Signaturen ist man also dann auch rechtlich in der |
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> Verantwortung, dass die Tatsache auch zutrifft. |
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Das würde sich notfalls belegen lassen. Mit dem Satz von Thorsten wird keine |
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Aussage über das Ergebnis der Prüfung oder die tatsächliche oder auch nur |
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vorgebliche Virenfreiheit gemacht. |
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Wie würden notfalls die Konsequenzen dieser - zugegeben spitzfindigen - |
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Argumentation aussehen? Dergleichen wurde und wird sicherlich im allg. |
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Geschäftsverkehr, auch mit Endkunden, durchaus verwendet. |
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Viele Grüße! |
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Eckard |